Häufige Fragen und Antworten zu unserer Unterweisungs-App
safety communication
Häufige Fragen Und Antworten
Ab welcher Betriebsgröße muss ich eine Sicherheitsunterweisung meiner MitarbeiterInnen durchführen?
Die Pflichten bezüglich ArbeitnehmerInnenschutz sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kurz ASchG genannt klar und deutlich geregelt. Gemäß §14 sind ArbeitgeberInnen verpflichtet deren MitarbeiterInnen bezüglich Gesundheitsschutz und aller sicherheitsrelevanten Themen zu unterweisen. Diese Pflicht gilt bereits für den/die erste/n ArbeitnehmerIn.
Wie oft und wann muss ich meine MitarbeiterInnen unterweisen?
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen alle ArbeitnehmerInnen in regelmäßigen Abständen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden.
Eine Unterweisung hat jedenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderung des Arbeitsgebietes, bei neuen oder veränderten Arbeitsmitteln/Arbeitsstoffen/Arbeitsverfahren sowie nach Unfällen oder Ereignissen welche beinahe zu einem Unfall geführt hätten zu erfolgen.
Mittels unserer safety communication App vergessen Sie niemals Ihre MitarbeiterInnen mit den – auf Ihren Betrieb abgestimmten Unterweisungsunterlagen – zu unterweisen.
Was passiert wenn die Unterweisung mangelhaft oder überhaupt nicht durchgeführt wird?
Wenn eine Unterweisung nicht in den richtigen Zeitabständen oder mit mangelnden Inhalt durchgeführt wird, steigt das Risiko eines Arbeitsunfalls, da die MitarbeiterInnen über mögliche Gefahren im Unternehmen nicht unterwiesen wurden. Zusätzlich muss der/die ArbeitgeberIn mit hohen Geldstrafen sowie Haftungsrisiken im Falle eines Arbeitsunfall rechnen.
Wir von safety communication unterstützen Sie gerne dabei, damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt.